Seit März 2010
schreibt der Gesetzgeber vor, dass Kaminöfen, die nicht
als Einzelraum- feuerstätte
genehmigt werden und eine Leistung über 4 KW haben, alle
2 Jahre vom Schornsteinfeger auf die Feinstaubwerte überprüft
werden müssen.

Die Feinstaubmenge darf 0,10 g/m³ nicht übersteigen.
Ab 2016 dürfen dann nur noch
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0,02 g/m³ Feinstaub
enthalten sein. Der Verbraucher
sollte also darauf achten, sich einen Markenofen zu kaufen,
der die geforderten Werte unterschreitet.

Wir beraten Sie gern beim Ofenkauf und dem Einbau. Weitere
Infos zur Verordnung finden Sie unter: www.bmu.de/luftreinhaltung/
downloads/doc/39616.php |